Altersvorsorge

Private Zusatz-Altersvorsorge

Zeitpunkt für den Eintritt in die Rente nicht gut überlegt, kann ganz schön alt aussehen. Worauf also kommt es an bei der Rente?

Erste Variante: Privat mit einer Riester-Rente vorsorgen - welchen Vorteil habe ich dabei?

Ein Wort vorweg: Die Riester-Rente ist trotz aller Kritik eine gute Sache. Das Problem ist: Sie ist nicht für jeden die lukrativste Variante. Nach Guter Rat!-Einschätzung ist diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nur für rund ein Drittel der Bevölkerung optimal. Wenn Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrer Bank einen Riester-Vertrag abschließen, können Sie in diesem und im nächsten Jahr bis zu 1% Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens (max. 525 Euro) in eine private Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan einzahlen. Bis zum Jahr 2008 steigt dieser Betrag auf 4% bzw. max. 2 100 Euro. 2002 und 2003 erhalten Sie vom Staat zu Ihren Einzahlungen einen Zuschuss von jährlich 38 Euro(Grundzulage). Für jedes Kind gibt es nochmal 46 Euro. Im Jahre 2008 beträgt die Grundzulage dann 154 Euro, pro Kind gibt es 185 Euro. Darüber hinaus können Sie die Aufwendungen für Ihre private Altersvorsorge (einschließlich der erhaltenen Zulagen!) als Sonderausgaben im Rahmen
Ihrer Steuererklärung absetzen.

Ist die Steuerersparnis, die Sie dadurch erzielen, höher als die Zulagen, die Sie bekommen haben, wird Ihnen dieser Differenzbetrag ausgezahlt. Damit Sie diese staatliche Förderung, also Zulagen plus Sonderausgabenabzug, auch erhalten, muss das Altersvorsorgeprodukt, das Sie wählen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Rentenversicherung oder der Fondssparplan, den Sie für Ihre private Altersvorsorge auswählen, ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht trägt. Das Zertifikat sagt nichts über die Qualität des Altersvorsorgeproduktes, sondern bestätigt nur, dass dieses Produkt mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird.

Zweite Variante: Eine betriebliche Altersvorsorge - für wen lohnt sich das?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege:
- Pensionszusage
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds

Welche Form in Ihrem Unternehmen zur Anwendung kommt, entscheidet der Arbeitgeber. Besonders hoch ist die Förderung für Unterstützungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei diesen Durchführungswegen können Arbeitnehmer bis zu 4% ihres Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in ihre Altersvorsorge einzahlen. Kein Wunder also, dass die betriebliche Altersvorsorge für viele Arbeitnehmer deutlich günstiger ist, als die Riester-Förderung.

Die Sozialversicherungsfreiheit für diese drei Formen der betrieblichen Altersvorsorge endet jedoch offiziell im Jahre 2008. Ob das in der Praxis tatsächlich so der Fall sein wird, ist allerdings stark zu bezweifeln. Hintergrund: Auch für die Unternehmen entfällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf die Zahlungen, die in Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds fließen. Im Jahre 2008 müsste die Bundesregierung die Abschaffung dieses "Besitzstandes" dann gegen den gemeinsamen Widerstand von Gewerkschaften und Arbeitgebern durchsetzen.

Daneben gibt es auch weiterhin die von Guter Rat! in der Vergangenheit häufig empfohlene Direktversicherung. Die Beiträge hierfür werden mit 20% pauschal versteuert. Ein dickes Plus machen damit alle, deren Steuersatz wegen des besseren Einkommens höher als 20% liegt.
In der Praxis werden vor allem kleinere Unternehmen ihren Mitarbeitern diese Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten, um den gesetzlichen Anspruch der Arbeitnehmer auf "Entgeltumwandlung" zu erfüllen. Darüber hinaus ist dieser Durchführungsweg für den Unternehmer mit relativ wenig Verwaltungsaufwand verbunden.

Guter Rat!

Wer eine Direktversicherung abschließt, sollte die Beiträge dafür auf einen Schlag bezahlen. Zum Beispiel mit dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Vorteil: Auf diese Weise sind die Zahlungen (bis 2008) sozialversicherungsfrei. Gefördert werden Einzahlungen von maximal
1 752 Euro pro Jahr.

Bleibt die Frage, ob eine Betriebsrente in eine Zeit passt, in der vom Arbeitnehmer Flexibilität und Mobilität gefordert werden. Darauf hat das Gesetz eine Antwort. Erstens: Das Geld, das der Arbeitnehmer eingezahlt hat, bleibt vom ersten Tag an (z.B. als Rentenanspruch) erhalten. Zweitens: Geld, das der Arbeitgeber eingezahlt hat, das ist seit 1. Januar neu, bleibt bei Arbeitgeberwechsel erhalten, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat und außerdem der Vertrag mindestens fünf Jahre besteht.

08.01.2003 | 15:23